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BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.1977 - X 837/75
- BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
- BVerwG, 21.02.1979 - 6 B 31.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74
Begriff der Urkunde
Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
Das Gruppenfoto ist keine schriftlich verkörperte Gedankenerklärung, sondern ein Objekt der Augenscheinseinnahme und damit weder eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO, noch ist es einer solchen Urkunde im Wege der Analogie gleichzustellen (BGHZ 65, 300 [BGH 28.11.1975 - V ZR 127/74] [301 ff.]). - BVerwG, 05.11.1974 - II B 9.74
Nichtzulassung einer Revision
Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Oktober 1973 wies das beschließende Gericht mit Beschluß vom 5. November 1974 - BVerwG 2 B 9.74 - zurück. - BVerwG, 03.08.1970 - III B 49.70
Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Zugehörigkeit zum deutschen …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
Die vorgelegten eidenstattlichen Versicherungen stellen deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie durchweg nach Rechtskraft des ursprünglichen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs errichtet worden sind (BVerwG, Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]) und lediglich nachträglich abgegebene schriftliche Bekundungen von Zeugen enthalten.