Rechtsprechung
   BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10042
BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78 (https://dejure.org/1979,10042)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1979 - 6 B 31.78 (https://dejure.org/1979,10042)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1979 - 6 B 31.78 (https://dejure.org/1979,10042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,10042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1975 - V ZR 127/74

    Begriff der Urkunde

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
    Das Gruppenfoto ist keine schriftlich verkörperte Gedankenerklärung, sondern ein Objekt der Augenscheinseinnahme und damit weder eine Urkunde im Sinne des § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO, noch ist es einer solchen Urkunde im Wege der Analogie gleichzustellen (BGHZ 65, 300 [BGH 28.11.1975 - V ZR 127/74] [301 ff.]).
  • BVerwG, 05.11.1974 - II B 9.74

    Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 12. Oktober 1973 wies das beschließende Gericht mit Beschluß vom 5. November 1974 - BVerwG 2 B 9.74 - zurück.
  • BVerwG, 03.08.1970 - III B 49.70

    Anforderungen an die Substantiierung der behaupteten Zugehörigkeit zum deutschen

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1979 - 6 B 31.78
    Die vorgelegten eidenstattlichen Versicherungen stellen deshalb keinen Restitutionsgrund dar, weil sie durchweg nach Rechtskraft des ursprünglichen Urteils des Verwaltungsgerichtshofs errichtet worden sind (BVerwG, Beschluß vom 3. August 1970 - BVerwG 3 B 49.70/3 C 74.70 - [Buchholz 427.3 § 341 LAG Nr. 18]) und lediglich nachträglich abgegebene schriftliche Bekundungen von Zeugen enthalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht